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Schreinerei Vogel Industriestraße 73 74927 Eschelbronn
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.06.2002
Allgemeine Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Vogel Möbelwerkstätte, Inhaber Rüdiger Vogel.
1. Geltungsbereich: Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen uns und unserem Kunden (im folgenden Besteller). Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen uns und dem Besteller sowie alle zukünftig von und an den Besteller zu erbringenden Lieferungen und sonstigen Leistungen. 2. Vertragsgrundlagen, Produktangaben: An unsere verbindlichen Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden. Produktangaben in Prospekten, Produktinformationen o.ä. sind nur annähernd und unterliegen technischen Änderungen. Holz ist ein Naturprodukt, bei dem Farbabweichungen nicht ausgeschlossen werden können. Eigenschaften werden mit solchen Angaben nicht zugesichert. 3. Lieferzeiten, Fertigstellungstermine, Teillieferungen: Lieferzeiten oder Fertigstellungstermine sind stets annähernd und damit unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als fest vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt von Ereignissen von höherer Gewalt oder gleichwertiger oder sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben. Entsprechendes gilt dann, wenn der Auftrag durch den Kunden nachträglich erweitert oder geändert wird, soweit die Änderungen die Lieferzeit beeinflussen können. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Fertigstellungstermine. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. 4. Zahlung und Zahlungsverzug: Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz zu verlangen. 5. Abschlagszahlungen: Wir sind berechtigt, vom Besteller für in sich abgeschlossene Teile eines Werkes Abschlagzahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen zu verlangen. Dies gilt auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert sind. Der Anspruch besteht nur, wenn wir dem Besteller Eigentum an den Teilen des Werkes, an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder Sicherheit hierfür leisten. 6. Abnahme und Verzug mit Abnahme: Gerät der Besteller in Verzug mit der Abnahme und/oder der Abholung des Werks oder Kaufgegenstandes, so sind wir berechtigt, eine angemessene Gebühr für die Lagerung und Aufbewahrung des Vertragsgegenstandes zu berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Bestellers. 7. Gewährleistung: Bei berechtigten Mängelrügen folgt nach unserer Wahl Nachbesserung. Gutschrift oder Ersatzlieferung. Schlagen Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, ist der Besteller berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder den fehlerhaften Gebrauch der Sache entstehen, Sie entfällt, soweit unsere Produkte oder unsere Zustimmung geändert oder durch Dritte verändert werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. 8. Sicherheiten, Sicherungsübereignung der zu bearbeitenden Gegenstände: Der Besteller räumt uns an den uns übergebenen Gegenständen Pfandrecht ein, das wir wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller geltend machen können. Der Besteller tritt uns schon jetzt die Forderungen ab, die er aus der Weiterlieferung oder der Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Sachen erwirbt. Der Besteller ist ermächtigt, diese Forderung für uns solange einzuziehen, bis wir von unserem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Wir verpflichten uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir sind zur Freigabe von Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit verpflichtet, als die Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 20% überschreiten. 9. Kündigung: Das Recht des Bestellers, den Auftrag nach §649 BGB zu kündigen, wird ausgeschlossen. 10. Haftung, Ausschluss von Schadensersatzansprüchen: Wir garantieren eine solide handwerkliche Arbeit. Unsere Produkte erfüllen den üblichen Wohnzweck. Durch die speziellen Nutzungsmöglichkeiten unserer Möbel im SM-Bereich können Schäden und Folgeschäden entstehen für die wir keinerlei Haftung übernehmen. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei grober Fahrlässigkeit und beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung vermindert werden sollte, begrenzt. 11. Zurückbehaltungsrechte, Minderung, Abtretung: Der Besteller ist zur Aufrechnung, und, soweit er Unternehmer ist, zur Geltendmachnung von Zurückbehaltungsrechten oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn sein Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag von dem Besteller bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. 12. Schriftform, Gerichtsstand: Kündigungen, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die gilt auch für eine Änderung oder Abbedingung der Schriftformklausel. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Geschäftssitz oder an jedem sonst zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. Diese Gerichtsstandklausel gilt nur für den Fall, dass der Besteller Vollkaufmann ist oder der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsorte des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
UST.ID.NR.: DE 144363979
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